Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG: LG Köln erhöht Barabfindung

Mit Beschluss vom 10. Januar 2020 hat das Landgericht Köln die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG auf 11,26 Euro je Aktie erhöht. Der Beschluss des Landgerichts Köln ist ab jetzt in unserer Datenbank verfügbar. Am 20. September 2006 hatte die Hauptversammlung der Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung … Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG: LG Köln erhöht Barabfindung weiterlesen